Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
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Dieser gemeinsame Betrag liegt bei bis zu 3.539 € pro Jahr, der flexibel für beide Pflegeformen eingesetzt werden kann.
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Die Verhinderungspflege kann bis zu 6 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
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Voraussetzung: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate vorher zuhause gepflegt haben.
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Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen während der Verhinderungspflege — Unterkunft & Verpflegung fallen ggf. separat an.
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Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.


