Verhinderungspflege

Auch Urlaubs- oder Ersatzpflege bei vorübergehender Verhinderung

Auch die fürsorglichste Pflegeperson braucht einmal Zeit zum Durchatmen — sei es für einen Urlaub, eine persönliche Erholung oder weil Krankheit oder andere Verpflichtungen anstehen. Niemand soll in dieser Situation das Gefühl haben, sein Angehöriger würde „allein gelassen“.

Mit der Verhinderungspflege sorgen wir dafür, dass pflegende Angehörige wieder Kraft schöpfen können — mit dem beruhigenden Wissen, dass der geliebte Mensch in professionellen und herzlichen Händen ist.
Wir schenken Sicherheit, Vertrauen und Entlastung — für Menschen, die jeden Tag so viel geben.

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

  • Dieser gemeinsame Betrag liegt bei bis zu 3.539 € pro Jahr, der flexibel für beide Pflegeformen eingesetzt werden kann.

  • Die Verhinderungspflege kann bis zu 6 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.

  • Voraussetzung: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate vorher zuhause gepflegt haben.

  • Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen während der Verhinderungspflege — Unterkunft & Verpflegung fallen ggf. separat an.

  • Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.

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