Kurzzeitpflege

Betreuung auf begrenzte Zeit

Manchmal kommt der Tag, an dem die Pflege zuhause für alle zu viel wird – sei es nach einem Krankenhausaufenthalt oder weil pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen. In dieser Situation soll unsere Kurzzeitpflege eine liebevolle, verlässliche Brücke sein. Damit Sie und Ihre Lieben zur Ruhe kommen können – ohne langes Planen, einfach mit dem Gefühl: „Hier wird verstanden, was wir jetzt brauchen.“

Unsere Kurzzeitpflege gibt Ihnen und Ihrer Familie den Raum für neue Kraft: Ruhe, Stabilität, Zeit für sich selbst — und die Gewissheit, dass eine fürsorgliche Betreuung da ist, die wie ein sicherer Hafen wirkt. Niemand soll sich überfordert fühlen oder den Schritt in eine vollstationäre Pflege überstürzt gehen müssen. Hier sind Sie in guten Händen — mit Herz und Verstand.

Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Deutschland ein gemeinsames Budget für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege — der sogenannte Gemeinsame Jahresbetrag.

  • Dieses Budget beträgt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr und kann flexibel entweder für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder eine Kombination aus beiden verwendet werden.

  • Die Kurzzeitpflege kann für bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden.

  • Wenn Sie Kurzzeitpflege nutzen, übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen – die restlichen Kosten (wie Unterkunft, Verpflegung, eventuelle Investitionskosten) müssen ggf. selbst getragen werden.

  • Der Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag besteht für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher.

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