Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Deutschland ein gemeinsames Budget für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege — der sogenannte Gemeinsame Jahresbetrag.
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Dieses Budget beträgt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr und kann flexibel entweder für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder eine Kombination aus beiden verwendet werden.
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Die Kurzzeitpflege kann für bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden.
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Wenn Sie Kurzzeitpflege nutzen, übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen – die restlichen Kosten (wie Unterkunft, Verpflegung, eventuelle Investitionskosten) müssen ggf. selbst getragen werden.
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Der Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag besteht für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher.


